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Benutzerordnung

 

Allgemeine Hinweise

Die Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Pfarre St. Jakobus, Kirchberg am Wechsel. Sie steht allen Interessierten zur Verfügung. Im Sinne der Leseförderung wurden die Gebühren bewusst niedrig gehalten und die Verleihfristen großzügig festgesetzt. Erwachsene, Kinder und Jugendliche können Bücher gratis ausleihen. Der Neukauf von Medien wird teilweise durch Fördergelder und Sponsoren finanziert.

Die Anmeldung als Bibliotheksbenützer erfolgt grundsätzlich persönlich mit Vorlage eines Ausweises und der unterschriebenen Leser-Erklärung. Kinder unter 14 Jahren benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, der sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte verpflichtet. Jedes Familienmitglied muss sich separat für ein Leserkonto anmelden. Die Angaben zur Person werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine spätere Änderung des Namens, der Anschrift und der Telefonnummer ist dem Büchereipersonal unbedingt mitzuteilen.

Die Bezahlung der Leihgebühr berechtigt nur zur privaten Nutzung. Entliehene Medien sind schonend zu behandeln, sie dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weiter verliehen, kopiert oder überspielt werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Benutzer, alle Medien unbeschädigt und fristgerecht zurückzugeben. Verlorene oder stark beschädigte Exemplare müssen zum aktuellen Neuwert ersetzt werden. Auch kleinere Schäden sind der Bibliothekarin zu melden. Bei Spielen ist darauf zu achten, dass alle Spielsteine komplett und unbeschädigt vorhanden sind. Es gibt keine Beschränkung wie viele Medien gleichzeitig ausgeliehen werden dürfen. Eine Reservierung für bereits verliehene Exemplare ist möglich.

Die Verleihfrist beträgt für Bücher, Hörbücher, DVDs und Spiele jeweils 4 Wochen. Die Gebühr ist beim Verleih zu bezahlen. Das Datum der spätesten Rückgabe wird im Fristzettel eingestempelt. Eine Verlängerung der Verleihfrist - vor Ablauf dieser - ist auch telefonisch möglich.

Säumige Leser, die das Rückgabedatum ignorieren, haben Nachgebühren zu bezahlen. Für Referate, Urlaub oder andere Ausnahmebedingungen können jedoch separate Vereinbarungen getroffen werden.